Wir verbinden institutionelles Spendenkapital mit wirkungsstarken gemeinnützigen Organisationen weltweit — zuverlässig und transparent.
Wir fördern ein breites Spektrum gemeinnütziger Zwecke, z. B. in den Themenfeldern Bildung, Demokratie und bürgerschaftliches Engagement, Gleichberechtigung sowie internationale Verständigung. Unser Ziel ist es, dort zu fördern, wo die Mittel die größte Wirkung entfalten können, u. a. auch im Ausland.
Die Auswahl der Empfängerorganisationen erfolgt auf der Basis von Empfehlungen unabhängiger Forschungsinstitute, wie z. B. Power for Democracies und GiveWell.
Wir sind eine anerkannte Förderkörperschaft und führen keine eigenen Projekte durch. Wir nehmen Zuwendungen von institutionellen Gebern entgegen — Spendenplattformen, Stiftungen, Family Offices und Unternehmen. Privatspenden gelangen gebündelt über Partnerplattformen wie effektiv-spenden.org oder betterplace.org zu uns.
Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich an steuerbegünstigte Körperschaften, ausländische Körperschaften mit einem äquivalenten Status oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Jede Empfängerorganisation wird hinsichtlich ihres gemeinnützigen Status sorgfältig geprüft. Ausländische Körperschaften müssen jährlich einen detaillierten Verwendungsnachweis vorlegen. Bei Verstößen stellen wir Zahlungen unverzüglich ein; bereits ausgezahlte Beträge werden zurückgefordert.
Für institutionelle Geber, die Mittel für gemeinnützige Zwecke außerhalb Deutschlands einsetzen wollen, übernehmen bzw. reduzieren wir die administrative und rechtliche Komplexität des Auslandsspendens. Das lohnt sich nur, wenn unser Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Spendenvolumen steht.
Michael Tuchen
Geschäftsführender Gesellschafter
Michael Tuchen ist seit 2007 in Führungsposition oder als Berater gemeinnütziger Organisationen aktiv. Als ehemaliger Vorstand und langjähriger Gesellschafter von betterplace.org kennt er die Schnittstellen zwischen institutionellen Gebern, Spendenplattformen und Förderempfängern aus erster Hand — eine Erfahrung, die unmittelbar in die Arbeit des Common Good Fund Germany einfließt.
Eine Förderkörperschaft (§ 58 Nr. 1 AO) führt keine eigenen Projekte durch, sondern beschafft Mittel und leitet sie an andere steuerbegünstigte Organisationen weiter. Unsere Kernkompetenz liegt nicht in der Projektdurchführung, sondern in der rechtssicheren Mittelvergabe ins Ausland.
Die rechtskonforme Bearbeitung einzelner Zuwendungen verursacht einen administrativen Aufwand, der für unsere Organisation bei kleinen Beträgen in keinem angemessenen Verhältnis steht. Privatpersonen, die das globale Gemeinwohl unterstützen möchten, empfehlen wir effektiv-spenden.org als bereits aktiven Partner im Themenfeld Demokratie.
Wir vergeben Mittel ausschließlich an steuerbegünstigte Körperschaften oder ausländische Körperschaften mit äquivalentem Status. Ausländische Empfänger verpflichten sich vertraglich zur jährlichen Vorlage eines detaillierten Rechenschaftsberichts. Bei nicht satzungskonformer Verwendung werden Zahlungen unverzüglich eingestellt und ausgezahlte Beträge zurückgefordert.
Nein. Der Common Good Fund Germany nimmt keine Förderanfragen entgegen. Die Auswahl der Empfänger erfolgt auf Basis von Empfehlungen unabhängiger Forschungsinstitute — etwa Power for Democracies — die tiefe Wirkungsanalysen erstellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Fragen zum Common Good Fund Germany haben. Wichtig: Aufgrund unserer schlanken Struktur können wir keine Direktberatung für Privatpersonen leisten.